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Wenn der Kommissar im Krematorium ermittelt

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Todesursachen werden häufig falsch eingeschätzt und Morde nicht erkannt - Obduktionen gibt es nur selten

Stralsund/Düsseldorf - Das Verbrechen wäre fast unentdeckt geblieben. Wenn eine Rechtsmedizinerin nicht doch noch die Würgemale an der Leiche einer Anklamer Rentnerin entdeckt und daraufhin die Polizei eingeschaltet hätte. Der Prozess am Stralsunder Landgericht gegen den mutmaßlichen Täter, einen 65-jährigen Mann, hat jetzt begonnen. Ihm wird Totschlag vorgeworfen. Er soll die 69-Jährige bei einem Streit so gewürgt haben, dass sie schließlich starb. Der herbeigerufene Hausarzt hatte nach dem Fund der Leiche durch eine Pflegekraft zunächst einen natürlichen Tod festgestellt.

Erst die zweite Leichenschau im Krematorium von Neubrandenburg durch die Greifswalder Rechtsmedizinerin Britta Bockhold unmittelbar vor der Einäscherung brachte die Ermittler ins Spiel. Die Expertin entdeckte Hinweise auf eine "komprimierende Gewalteinwirkung am Hals" und erstattete Anzeige. Eine Obduktion bestätigte den Verdacht. Der 65-Jährige, der die alte Dame besucht hatte und zuvor bereits als Zeuge vernommen worden war, verwickelte sich in Widersprüche und räumte die Tat schließlich ein.

Dass Todesarten und -ursachen falsch bestimmt werden, ist kein Einzelfall. In diesem Jahr haben die Greifswalder Rechtsmediziner eigenen Angabe zufolge drei Prozent der Leichen, die von ihnen in den Krematorien von Neubrandenburg und Greifswald begutachtet wurden, "angehalten" und gründlicher nachuntersucht. In 25 Fällen wurden gerichtliche Obduktionen angeordnet, weil die zunächst angenommenen Todesumstände nicht richtig bestimmt wurden.

In einer Studie wies der Münsteraner Rechtsmediziner Bernd Brinkmann nach, dass es bei Leichenschauen immer wieder zu Fehlern kommt. Auf den Totenscheinen als natürlicher Tod ausgewiesen, entpuppte sich ein Viertel der von Brinkmann nachuntersuchten Fälle als Suizide, Unfälle, Falschdiagnosen oder auch Tötungsdelikte. Der Leipziger Rechtsmediziner Professor Jan Dreßler berichtet von Studien, die zu 40 Prozent fehlerhafte Angaben auf Totenscheinen fanden, wenn nachträglich obduziert wurde. Sein Kollege Professor Michael Tsokos, Chef der Rechtsmedizin an der Berliner Charité, geht sogar von 40 bis 60 Prozent aus - wobei "fehlerhafte Angaben" nicht in jedem Fall Tötung bedeuten muss. Eine Untersuchung der Universität Münster hatte vor Jahren geschätzt, dass in Deutschland 1200 Tötungsdelikte unentdeckt bleiben - bei 656 entdeckten im Jahr 2008. Das bedeutet: Zwei von drei Morden und Totschlagsverbrechen bleiben unentdeckt.

Eine zweite Leichenschau durch einen Arzt eines Gesundheitsamtes, rechtsmedizinischen oder pathologischen Instituts ist nur bei Feuerbestattungen vorgesehen. Vor Erdbestattungen genügt eine Begutachtung durch Haus- oder Bereitschaftsarzt. Stellt dieser keine Auffälligkeit fest, wird die Leiche zur Bestattung freigegeben. Rechtsmediziner fordern deshalb, die untersuchenden Ärzte besser zu rüsten. Die Experten stellen in Gesprächen mit den Kollegen mitunter große Scheu fest. Im Umfeld von trauernden Angehörigen seien die Mediziner vielfach verunsichert. Eine genaue Untersuchung des Leichnams suggeriert den Angehörigen, der Arzt unterstelle eine unnatürliche Todesursache.
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Die Pietät wird allemal gestört. "Leichen müssen unter guten Sichtbedingungen unter Berücksichtigung aller Körperöffnungen untersucht werden. Dazu müssen die Leichen vollständig entkleidet werden", erläutert Britta Bockhold. Davor scheuten Ärzte oft zurück. Die Rechtsmedizin nehme in der Ärzteausbildung zudem nur geringen Umfang ein. Gerade bei älteren Menschen, die an bekannten Vorerkrankungen litten, sei die Gefahr groß, Tötungsdelikte zu übersehen. So wird es für die meisten Allgemeinmediziner, die Totenscheine ausstellen, unmöglich sein, festzustellen, ob der herzkranke Senior friedlich eingeschlafen ist oder ein Angehöriger mit einer Überdosis eines Medikaments nachgeholfen hat. Oder ob die gehbehinderte alte Dame auf der Treppe einfach gestolpert ist oder ob jemand zusätzlich schubste. Die am häufigsten unentdeckte Todesart ist Dreßler zufolge jedoch die Vergiftung.

Experten bringen noch einen weiteren Aspekt ins Spiel: Ärzte, die ihre ehemaligen Patienten begutachten, sind voreingenommen. Viele dürften die ihnen bekannte Vorerkrankung als Todesursache überbewerten.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem. In den vergangenen Jahren seien in Deutschland etliche Institute für Rechtsmedizin geschlossen und Lehrstühle nach der Pensionierung ihrer Inhaber nicht wiederbesetzt worden, sagt Thomas Daldrup. Der Leiter der Abteilung Forensische Toxikologie am Uniklinikum Düsseldorf sieht in der neuen Organisation der Rechtsmedizin ein großes Problem: "Die Universitätsinstitute wurden meist in die Kliniken integriert. Diese müssen aber sehr auf ihren finanziellen Output achten. Die Obduktionsaufträge kommen überwiegend von der Polizei und den Staatsanwaltschaften, sie werden aber nicht adäquat honoriert." Deshalb hätten die Kliniken wenig Interesse an der Rechtsmedizin. Die forensische Medizin wird deshalb immer uninteressanter für den Nachwuchs. Es gibt fast nur Zeitverträge, und wer bis 30 nicht in einer Festanstellung ist, hat es danach sehr schwer. Generell wird in Deutschland wenig obduziert, sagt Jan Dreßler. Drei bis vier Prozent der Todesfälle würden untersucht, international werden zehn Prozent gefordert, in Skandinavien sind es 20 bis 30 Prozent. Dass wenig obduziert wird, hat nicht nur zur Folge, dass Mord unentdeckt bleibt. Die forensische Medizin verliere auch ihre Funktion als Qualitätssicherung, sagt Thomas Daldrup. In vielen Fällen belegten die Leichenschauen, dass Krankheiten falsch diagnostiziert und therapiert werden. Obduktionen decken deshalb nicht nur "Kunstfehler" auf, sondern dienen ganz allgemein der Forschung, Diagnostik und Therapie. Vernachlässigte Leichenschauen gehen deshalb auch zulasten der Lebenden.




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