Vorsorge getroffen zu haben, ist ein gutes und sicheres Gefühl, finden Sie nicht auch?
Täglich kommen viele Hinterbliebene vor Überraschungen zu stehen. Der Tod kommt in den meisten Fällen plötzlich und genauso plötzlich müssen die Hinterbliebenen sich vieler Fragen stellen, wie z.B., soll es eine Erd- oder Feuerbestattung, welches Bestattungsunternehmen soll kontaktiert werden, Blumen oder kein Blumen, welcher Sarg und noch vieles mehr.
Einer der Vorkehrungen ist, das Erstellen einer letztwilligen Verfügung.
In einer letztwilligen Verfügung können Sie schon zu Lebzeiten bestimmen, wie Ihre Bestattung ausgeführt werden soll. In vielen Ländern ist die letztwillige Verfügung bindend. Zusammen mit dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl können Sie vorher schon alle Punkte durchnehmen und festlegen. Mit einer würdigen und gut geplanten Bestattung sind selbstverständlich auch Kosten verbunden. Damit die Hinterbliebenen nicht vor all zu großen Überraschungen zu stehen kommen, gibt es Vorsorgeversicherungen.
Auf dieser Seite werden sich bald einige Vorsorgeversicherungen vorstellen.
Ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben!
Letzwillige Verfügung
Täglich sterben rund 2.500 Menschen in Deutschland. Mehr als ¾ der Bevölkerung hat nicht vorgesorgt, wodurch viele Hinterbliebene vor großen Problemen stehen. Liegt eine ausdrückliche oder stillschweigende Willensbekundung des Verstorbenen über die Art und Weise seiner Bestattung nicht vor, so haben die Angehörigen oder sonst Bestattungspflichtigen, soweit sie geschäftsfähig sind, das Recht darüber zu bestimmen, wie es ihrem Pietätsgefühl entspricht. Das Bestimmungsrecht der Angehörigen steht mit der Vorschrift, daß die Bestattungsart dem Willen des Verstorbenen zu entsprechen hat, nicht im Widerspruch, denn bei den einfachen Formschriften ist jeder, der die Bestattungsfrage Bedeutung beimißt, in der Lage, seinen Willen in bindender Weise zum Ausdruck zu bringen (siehe letztwillige Verfügung). Tut er dies nicht, so muß angenommen werden, daß die Art der Bestattung für ihn ohne wesentliche Bedeutung war, daß er dieselbe vielmehr dem Ermessen der Angehörigen überlassen wollte. Wir empfehlen, die letztwillige Verfügung (auch wenn es keine angenehme Aufgabe ist), zusammen mit einem Bestattungsunternehmen und/oder ein Mitarbeiter des Krematoriums zu erstellen.