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Sinsheim: Vorläufiger Baustopp für Krematorium

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Sinsheim - Eigentlich wollte Investor Claus Wiesenauer diese Woche die Arbeiten am Krematorium im Reihener Gewerbegebiet "Oberer Renngrund" wieder aufnehmen. Doch daraus wird nichts: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat bis zu seiner endgültigen Entscheidung in einem Eilverfahren einen vorläufigen Baustopp verhängt.

Rechtsschutz

Am 29. September hatte die Stadt Sinsheim nach der Änderung des Bebauungsplans und der Ausweisung eines Sondergebiets dem Investor zum zweiten Mal die Baugenehmigung erteilt. Dagegen wehrt sich Michael Rau, der auf der anderen Straßenseite eine Kelterei und Brennerei betreibt. Er könne zu Recht beanspruchen, dass Wiesenauer auf seinem Grundstück "nicht weiter vollendete Tatsachen schafft", entschied das Gericht. Der einstweilige Baustopp sei zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes erforderlich. Ohne ihn drohe sich Raus mögliche Eigentumsbeeinträchtigung zu vertiefen.

Der Bau des Krematoriums ruht seit mittlerweile zweieinhalb Jahren. Regierungspräsidium und Verwaltungsgericht Karlsruhe hatten die erste Baugenehmigung kassiert. Um eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen, änderte die Stadt daraufhin den Bebauungsplan und verschärfte die Auflagen für die Einäscherungsanlage. Ob dies im vorliegenden Interessens- und Nutzungskonflikt ausreicht, "kann derzeit durch das Gericht nicht hinreichend beurteilt werden", heißt es in dem Beschluss aus Karlsruhe.

Für Michael Raus Mutter Brigitte, die mit ihrem Mann Roland neben der Krematoriumsbaustelle wohnt, steht fest: "Wenn man statt eines roten ein grünes Tuch drauftut, ist der Tisch dennoch derselbe." Die Stadt Sinsheim habe mit dem Krematorium einen Bock geschossen und mache einen Quatsch nach dem anderen. Der Baustopp sei für die Gegner des Anlage zwar noch kein Durchbruch, aber immerhin ein Aufschub: "Einen Etappensieg haben wir."

Zurückhaltender beurteilt Michael Raus Rechtsanwältin die Situation. "Natürlich ist das für uns günstig", meint Marika Gratzel, die in Heilbronn eine Kanzlei hat. Das Gericht mache sich sehr viel Mühe und wolle die Verfahrensakten detailliert prüfen. Solange es sich keine Klarheit verschafft habe, werde nicht weitergebaut. Wie lange braucht die Kammer bis zu einer endgültigen Entscheidung? "Ich gehe davon aus, dass es noch länger dauern wird", sagt Marika Gratzel.

Abhängig

Sinsheims Bürgermeister Achim Keßler räumt ein, Stadt und Bauherr seien vom Richterspruch aus Karlsruhe abhängig. Zur Bebauungsplanänderung meint er: "Ich gehe davon aus, dass wir dieses Verfahren mit der entsprechenden Sorgfalt durchgeführt haben." Die Gegenseite bestreite dies, was aus ihrer Sicht nachvollziehbar sei.

Für Claus Wiesenauer hat der Richterspruch nur vorläufigen Charakter. Das Krematorium bauen will der Investor nach wie vor. Den Karlsruher Beschluss nimmt er mit einer gewissen Gelassenheit zur Kenntnis: "Das ist zwar schade, aber ändern kann man da nichts."




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