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Rätsel in Mainzer Krematorium gelöst – Leiche offenbar zu früh eingeäschert

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Das Rätsel um die Leiche, die vor einer von der Staatsanwaltschaft angeordneten Obduktion eingeäschert worden war (die AZ berichtete), scheint gelöst – die Todesursache wird aber vermutlich nicht mehr aufzuklären sein. Nach Erkenntnissen der Mainzer Staatsanwaltschaft soll ein Mitarbeiter des städtischen Wirtschaftsbetriebs, der für die Friedhöfe zuständig ist, die Einäscherung im Krematorium in dem Glauben vorgenommen haben, der Leichnam sei freigegeben. Dies sagte am Dienstag Oberstaatsanwalt Michael Brandt auf AZ-Anfrage.

In der Akte, so Brandt, sei vermerkt, dass ein Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebs den Fehler eingeräumt und sich entsprechend zerknirscht gezeigt habe. Was war geschehen? An der II. Medizinischen Klinik der Universitätsmedizin hatte sich nach AZ-Informationen bei dem außerordentlich schwachen Herzpatienten eine Komplikation ergeben. Bei einem Katheter-Eingriff war statt der Leisten- die Beckenarterie des Patienten getroffen worden. Dies sei, so die Einschätzung von Medizinern, eine bei Katheter-Eingriffen seltene, aber typische Komplikation, für einen Menschen mit einem so schwachen Herzen lebensbedrohlich. Daraufhin wurden zu einer Reanimation Ärzte der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie hinzugezogen, die den Mann allerdings nicht mehr retten konnten.

Offenbar ist der Tote versehentlich zu früh verbrannt worden

Im Anschluss wurde der Leichnam des Verstorbenen mit Totenschein „routinemäßig und gesetzeskonform von einem Bestattungsinstitut aus der Universitätsmedizin an ein Krematorium verbracht“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin, Prof. Dr. Guido Adler. „Was dann weiter mit der Leiche geschah, lag nicht mehr in den Händen der Universitätsmedizin“, so Adler. Nun war Amtsarzt Dr. Horst Harald Weirich gefragt, der eine Leiche vor der Einäscherung freigeben muss. Er kann aber auch, wie hier geschehen, den Leichnam „anhalten“, um eine Obduktion anzuordnen. Neben dem Amtsarzt sei bei dieser Leichenschau auch ein Rechtsmediziner anwesend gewesen, erklärte dazu am Dienstag Prof. Dr. Reinhard Urban, Direktor der Rechtsmedizin und wissenschaftlicher Vorstand der Universitätsmedizin. Doch bevor die Obduktion am folgenden Tag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft stattfinden konnte, war der Tote bereits verbrannt worden – offenbar versehentlich, wie sich nun herausstellte.

Für den Wirtschaftsbetrieb bat Jeanette Wetterling vom Vorstand um Verständnis, dass man zu einem laufenden Ermittlungsverfahren keine Auskunft geben könne. „Wir müssen jetzt klären, was für den Amtsarzt Anlass war, den Leichnam anzuhalten“, sagte Oberstaatsanwalt Brandt, „welchen Klärungsbedarf er im Hinblick auf die Todesursache noch hatte“. Weirich selbst verwies auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Rechtsmediziner Urban sagte, dass ein Fehler wie dieser erst passieren könne, seit das neue Krematorium ausreichend Platz hat, um Verstorbene bis zur Einäscherung dort aufzubewahren.




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