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Krematorium will die Friedhofskapelle nutzen

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Sinsheim-Reihen. Bahnt sich im Krematoriums-Streit eine Art Kopf-an-Kopf-Rennen trickreicher Schachzüge an? Krematoriums-Betreiber Claus Wiesenauer hat jetzt jedenfalls bei der Stadt erneut Bauantrag für eine Feuerbestattungsanlage gestellt – dieses Mal jedoch ohne Abschiedsraum. Damit wird das Krematorium zur reinen industriellen Verbrennungsanlage, ist also baurechtlich keine Anlage für kulturelle Zwecke mehr.

Für solche Zwecke genutzte Anlagen waren im eingeschränkten Gewerbegebiet "Oberer Renngrund" während des ersten Anlaufs des Verfahrens unzulässig. Weil trotzdem eine Baugenehmigung erteilt wurde erfolgte seinerzeit der Baustopp. Das Bestattungsrecht verlangt jedoch zwingend einen Abschiedsraum bei Krematorien. Muss jetzt die Reihener Leichenhalle herhalten – im Maximalfall für jährlich Tausende in der Wiesenauer-Anlage mögliche Einäscherungen? Diese Sorgen machte sich die Initiative gegen den Standort im "Oberen Renngrund" bei der jüngsten Ortschaftsratssitzung. Und bezog sich auf eine Änderung der Sinsheimer Friedhofsordnung, die bereits im Juli 2010 vorgenommen wurde. Diese schafft die Voraussetzungen, dass die Reihener Friedhofskapelle für Bestattungen allgemein gemietet werden kann.

Um die Ortschaftsräte auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen, verteilte Initiativen-Kopf Hubert Kerber eine Tischvorlage mit dem Sachverhalt. Die Befürchtungen teilt auch der Reihener Pfarrer Erhard Schulz, der sich in der öffentlichen Viertelstunde vor vollen Besucherrängen zu Wort meldete: "Wie ist der Verlauf der örtlichen, regulären Trauerfeiern gewährleistet?" wollte Schulz wissen – und erntete fragendes Achselzucken von dem überrascht wirkenden Ortschaftsrat. "Wir kennen den Bebauungsplan nicht" gab der von Anfang an um Transparenz und Sachlichkeit bemühte Ortsvorsteher Ralf Huber zu bedenken. Stellung nehmen und abstimmen wolle man erst, "wenn wir alles genau angesehen und überlegt haben", sprach Huber für seine Kollegen. Mehrere Stimmen aus der Bürgerschaft drängten auf öffentliche Abstimmung, schließlich sei man "nicht gezwungen, nichtöffentlich zu verhandeln" hieß es.

Unterdessen hat die Stadt die eigentlich am gestrigen Dienstag endende, verkürzte Offenlage der Bebauungsplanänderung bis zum 10. März verlängert. Momentan listet die Gegen-Initiative mehrere hundert Einwendungen. Zwölf davon, hieß es bei der Sitzung, monierten Wertverluste bei Grundstücken.




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