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Krematorium: Akteneinsicht wurde gewährt

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Kissing/Aichach. Seit Donnerstag liegt eine Kopie des vollständigen Bauantrags für das Kissinger Krematorium bei der Bürgerinitiative 2 „Kissinger sagen Nein“ (BI 2).

Rechtsanwalt Sven Gröbmüller als beauftragter Vertreter der BI holte laut Auskunft von Sachgebietsleiter Michael Gram (Bauordnung, Bauleitplanung, Denkmalschutz) die Unterlagen ab.

„Das machen wir in diesem Fall, damit möglicherweise Betroffene ihr Recht in Anspruch nehmen können, gegen das Vorhaben zu klagen“, so Gram. Der Kreis Betroffener werde aber nicht über Kissing hinaus gehen. Üblicherweise ziehe das Landratsamt den Kreis der an einem Verfahren Beteiligten recht eng, meist nur die unmittelbaren Nachbarn, erläuterte Abteilungsleiter Gerhard Dürwanger. Im Fall des Krematoriums könnte das Verwaltungsgericht diesen Kreis anders, weiter, sehen.

Um dies zu berücksichtigen, habe man die Akte dem Rechtsvertreter der BI vorgelegt. Es sei vielleicht im Ablauf zu einem Missverständnis gekommen: Gröbmüller sei schon am 27. Januar Akteneinsicht gewährt worden. Die vollständigen Unterlagen hatte er am Donnerstagabend noch nicht, die liegen ihm erst seit gestern vor.




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