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Bei der Leichenschau häufen sich die Fehler

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Schlupfloch für Mörder? Bei jeder fünften Leichenschau passieren gravierende Fehler, wie Rechtsmediziner aus Essen und Münster herausfanden.

Die Qualität der ärztlichen Leichenschau lässt sich ganz einfach überprüfen – man geht ins Krematorium. Denn vor jeder Feuerbestattung ist eine erneute Untersuchung des Leichnams vorge­schrieben, damit polizeilich relevante Umstände nicht unwiederbringlich verlorengehen. Das Team um Professor Dr. Thomas Bajanowski vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Essen analysierte nun die Ergebnisse aller 2365 Feuerbestattungsleichenschauen, die dort in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 vorgenommen worden waren. Mit erschreckendem Ergebnis:

In einem guten Fünftel der Fälle (21,2 %) entdeckten die Mediziner, dass bei der ersten Leichenschau z.T. gravierende Fehler gemacht worden waren. Auf Rückfrage erklärten 277 Ärzte (11,71 %) explizit, dass ihre Untersuchung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hatte und unvollständig gewesen sei, heißt es in der Zeitschrift „Rechtsmedizin“. Bei 106 Patienten (4,8 %) wurde der Tod festgestellt, obwohl noch gar keine sicheren Zeichen dafür vorlagen.

In 26 Fällen hatte der den Totenschein ausstellende Arzt einen u.U. nicht natürlichen Tod übersehen: Elfmal lagen sturzbedingteFrakturen und 20-mal Blutergüsse am Körper vor. Alle diese Fälle wurden erst nach der zweiten Leichenschau der Polizei gemeldet und konnten ohne Obduktion geklärt werden. Ein Tötungsdelikt wurde, soweit man das beurteilen konnte, nicht übersehen.

Auch kleine Schlampereien fielen auf – wie unvollständig oder falsch ausgefüllte Totenscheine. Und in zwei Fällen hatten die Bestatter den Leichnam schlichtweg vertauscht.

Professor Dr. Thomas Bajanowski et al., Rechtsmedizin 2010, online first




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