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„Notbremse“ gegen Krematorium Kissing

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Kissingerin beantragt Normenkontrolle vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Kissing Auf drei Wegen versucht die Bürgerinitiative 2 „Kissinger sagen Nein“ derzeit, die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Krematoriums im Kissinger Norden noch zu verhindern. Dieses befindet sich derzeit im Bau und soll laut Investor Rainer Haupt etwa Mitte August in Betrieb gehen. Einen Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist (ein Jahr) stellte eine Bürgerin aus Kissing vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) Antrag auf Normenkontrolle gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet Nord“ der Gemeinde Kissing.

Als Aktenzeichen nennt VGH-Pressesprecherin Andrea Breit: 15 N 11.1408 und 15 NE 11.1435 – Zweiteres ist das Eilverfahren zum Hauptverfahren. Dieses ist nötig, da der Investor vom Baurecht bereits Gebrauch macht und damit Fakten schafft, die für die Antragstellerin, Dritte und die Allgemeinheit nachteilig sein könnten – auf der Basis eines möglicherweise nichtigen Bebauungsplans. Breit schätzt, dass im Eilverfahren „wohl noch im Juli ein Weg aufgewiesen werden wird“.

Einen Baustopp könne man mit diesem Verfahren aber nicht erwirken, erläutert Breit weiter. Denn der VGH prüfe nur, ob eine Satzung, also eine Art Gesetz der Kommune, auf rechtmäßigem Weg zustande gekommen ist. Diese Satzung ist der geänderte Bebauungsplan. Es sei, generell gesprochen, aber fraglich, ob es sinnvoll ist, einen Bebauungsplan anzufechten, der eigentlich schon fast vollzogen ist, sagt Breit – ohne allerdings der Entscheidung vorgreifen zu wollen. „Das hängt alles vom Einzelverfahren ab, ob es nur um ein einziges Objekt geht oder mehrere Bereiche und Belange betroffen sind und so weiter.“

Ein Baustopp müsste vor dem Verwaltungsgericht erwirkt werden. Haupt hat eine rechtswirksame Baugenehmigung des Landratsamts, die derzeit auch nicht angefochten wird. Wie Ivo Moll, der Präsident und Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Augsburg (dieses ist für Kissing zuständig) auf Nachfrage mitteilt, wurde am 10. Januar dieses Jahres zwar eine Klage eingereicht (AZ: Au 7 K 11.27), diese richtet sich aber gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens, das auf etwa 1000 Unterschriften von Kissingern fußt. „Da ist bislang aber noch nicht einmal die Klage begründet“, so Moll.

Für die Kammer sei „schlicht und ergreifend nichts veranlasst. Es kann sein, dass wir das Verfahren irgendwann einfach aussetzen.“ Laut Moll ist diese Klage eindeutig ein kommunalrechtliches Verfahren. Einen Baustopp könnte über eine Klage gegen die Baugenehmigung nur ein betroffener Nachbar erwirken – „schwierig und teuer“.

Der dritte Weg führt über den Bayerischen Landtag. Dort hat die BI eine Petition eingereicht. Als Fachbehörde gefragt ist dabei das Bayerische Innenministerium. Dort wiederum, so die Auskunft, warte man üblicherweise, solange ein Gerichtsverfahren anhängig ist, dessen Ausgang ab.




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