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Oldenburg: Kürzere Nutzungszeit für Gräber

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Tags: GebührenKrematoriumOldenburg

Gebühren Stadt stellt neue Satzung für Friedhöfe auf – 23 000 Euro Mehrerträge

Finanz- und Umweltausschuss befassten sich mit dem Thema. Die kürzere Liegedauer führt zu geringeren Gebühren.

Die Stadt bekommt eine neue Friedhofsgebührensatzung. Darin aber geht es nicht nur ums Geld – auch die Nutzung der städtischen Friedhöfe ist hier geregelt. Deshalb beschäftigten sich in dieser Woche der Finanz- und auch der Umweltausschuss mit dem Thema.

Die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung war erforderlich geworden, weil die Stadt für die Genehmigung des Haushalts 2011 gegenüber dem Innenministerium angekündigt hat, 23 000 Euro mehr einzunehmen. Im einzelnen sind dabei die Gebühren teilweise sogar geringfügig gesunken – etwa für die Benutzung der Andachtshalle. Dort sinken die Gebühren von 261 auf 240 Euro. Demgegenüber steigen etwa die Gebühren für eine Einäscherung im Krematorium von 262 auf 281 Euro.

Weniger zu zahlen sein wird künftig auch für die eigentliche Grabstelle. Für ein einfaches Erdwahlgrab waren bislang 1290 Euro zu zahlen, künftig sind 1024 Euro erforderlich. Ähnlich sieht es bei Urnengräbern aus: Hier sinkt die Gebühr für eine Urnenreihengrabstelle mit zwei Urnen von 622 auf 471 Euro.

Im Gegenzug wird allerdings das Nutzungsrecht der jeweiligen Grabstätte deutlich reduziert. Bei Erdwahlgrabstätten betrug die Nutzungszeit bislang 30 Jahre; diese soll nun auf 25 Jahre verringert werden. Für eine Urnenwahlgrabstätte verlieh die Stadt bisher eine Nutzungszeit von 30 Jahren; diese soll nun nur noch 20 Jahre betragen.

In ihrem Bericht für die Ausschüsse stellt Dezernentin Gabriele Nießen zusammenfassend fest, dass „die Regelungen in der neuen Friedhofssatzung häufig im Kern gleich geblieben“ seien. In der Summe aber würden die Veränderungen in der Gebührensatzung für Friedhöfe aber dazu führen, dass die vorgesehenen Mehrerträge in Höhe von 23 000 Euro voraussichtlich erreicht werden, betonte Gabriele Nießen.




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